Formularserver für die Erfassung und Übermittlung von Wahlvorschlägen

Die Verwendung des Formularservers stellt sicher, dass der Wahlvorschlag in einer einheitlichen und gut lesbaren Form erstellt wird und die Daten der Bewerbenden in den Anlagen 5a bis 9a und 5b bis 9b identisch sind. Für Wahlvorschlagsträger, die bereits an den Wahlen 2019 und 2021 teilnahmen, sind im Formularserver bereits deren Lang- und Kurzbezeichnungen hinterlegt, sodass eventuelle Schreib- bzw. Erfassungsfehler für diese Wahlvorschlagsträger ausgeschlossen werden können.

Erfassung des Wahlvorschlages durch den Wahlvorschlagsträger

Mit Hilfe des Formularservers erfassen die Wahlvorschlagsträger elektronisch die Daten, die je nach Wahlart in den Anlagen 5a bis 9a bzw. 5b bis 9b gefordert werden. Nach Abschluss der Eingaben wird ein PDF-Dokument (überschrieben mit „Wahlvorschlag“) erzeugt. Dieses muss vom Wahlvorschlagsträger ausgedruckt werden, um darauf die persönlichen und handschriftlichen Unterschriftsleistungen vorzunehmen. Zusätzlich zur weiteren erforderlichen Einreichung des unterschriebenen Wahlvorschlages bei der Kreiswahlleiterin im Original, können die Wahlvorschlagsträger nunmehr ihren Wahlvorschlag elektronisch übermitteln.

Die Vorteile der Nutzung des Formularservers sind:
a) Logische Verknüpfung der Anlagen für die Einreichung eines Wahlvorschla-ges, wodurch Mehrfacheingaben (z. B. Daten der Bewerbenden) wegfallen

Für die Wahl der Vertretung (Kreistag, Verbandsgemeindevertretung, Stadtverordnetenversammlung, Gemeindevertretung, Ortsbeirat) werden beim Ausfüllen der Anlage 5a mittels des Formularassistenten automatisch die Anlagen 7a, 8a, ggf. 8c und die Anlage 9a erzeugt, sofern es sich um einen wahlge-bietsbezogenen Wahlvorschlag handelt. Bei einem wahlkreisbezogenen Wahlvorschlag werden automatisch die Anlagen 7a, 8a, ggf. 8c und der Teil 2 der Anlage 9a (Bewerberdaten) erzeugt. Die Anlage 9a (ohne Teil 2) ist in diesem Fall separat in einem ausfüllbaren PDF-Dokument auszufüllen.

Für die Personenwahl (Wahl der hauptamtlichen oder ehrenamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen oder ehrenamtlichen Bürgermeisters, der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers) werden beim Ausfüllen der Anlage 5b mittels des Formularassistenten automatisch die Anlagen 7b, 8a oder 8b, ggf. 8c und die Anlage 9b erzeugt.

Hinweis:

Die Wahlvorschläge einschließlich der Anlagen (außer Anlage 9a bzw. 9b) müssen der zuständigen Wahlleitung im Original vorliegen (§ 98 Absatz 3 Satz 1 BbgKWahlG i.V.m. §§ 28 und 28a BbgKWahlG und §§ 32 und 33 BbgKWahlV). Allein die Niederschrift über die Kandidatenaufstellung (Anlage 9a oder 9b) kann als Kopie eingereicht werden (§ 32 Abs. 5 Nr. 4 und § 33 Abs. 2 Nr. 4 BbgK-WahlV).

Die elektronische Übermittlung des Wahlvorschlages stellt keine formgerechte Einreichung des Wahlvorschlages dar. Mit Blick auf die Regelung des § 98 Absatz 3 Satz 1 BbgKWahlG genügt die elektronische Übersendung des Wahlvorschlages daher nicht aus, um die Einreichungsfrist zu wahren.

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