Finanzierung

Das Land Brandenburg zahlt den Kreisen und kreisfreien Städten für den Bau von Gemeinschaftsunterkünften eine Investitionspauschale von 2.300,81 Euro pro neuem Platz als gesetzliche Leistung gemäß § 6 Absatz 2 Landesaufnahmegesetz.

Für Unterbringung, Betreuung sowie die Erbringung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erstattet das Land den Kreisen und kreisfreien Städten pro Person eine Jahrespauschale von 9.219,00 Euro. Die Erstattung erfolgt jährlich aufAntrag, wobei vierteljährlich Abschlagszahlungen auf Antrag gewährt werden.

Zusätzlich werden pro Gemeinschaftsunterkunft Bewachungskosten in Höhe von 6.900,00 Euro monatlich pauschal erstattet.

Die Kostenerstattung durch das Land für Asylbewerber endet mit rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens. Für geduldete Flüchtlinge endet die Kostenerstattung durch das Land nach insgesamt 4 Jahren einschließlich der Dauer des Asylverfahrens. Zuständig für das Erstattungsverfahren ist das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV).

Hinweis:
Diese Form der Finanzierung galt nur bis zum 31.03.2016 - ab dem 01.04.2016 gibt es ein neues Landesauf-nahmegesetz in Brandenburg. Die dazugehrigen Finanzierungsspielräume werden durch Rechtsverordnungen neu bemessen und befinden sich zurzeit noch in der Gesetzgebungsphase.

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