2. Was ist ein Asylverfahren und wie läuft dieses ab?

Wie unter Punkt 1 bereits erwähnt, durchläuft man ein Asylverfahren mit dem Ziel, innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Anerkennung als Asylberechtigter zu erlangen. Die Anerkennung als Asylberechtigter ist jedoch nicht das einzige Schutzversprechen, welches nach Prüfung des Asylbegehrens ausgesprochen werden kann (siehe hierzu Nummer 3).

Wenn ein ausländischer Staatsangehöriger, auf welchem Wege auch immer, in die Bundesrepublik einreist um sein Asylbegehren vorzutragen, wird er an die für die Bearbeitung des Asylantrages zuständige Stelle verwiesen. In diesem Falle ist dies das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Außenstelle Eisenhüttenstadt (zuständig für Brandenburg). Beim BAMF wird der eigentliche Asylantrag gestellt. Der Asylsuchende wird unter Hinzuziehung eines Dolmetschers, welcher seine Heimatsprache spricht, befragt. Diese Befragung wird durch einen sogenannten Entscheider durchgeführt. Der Entscheider hat spezifische Kenntnisse über das Heimatland und die örtlichen Gegebenheiten des Antragstellers. Während dieser Befragung bringt der Asylsuchende die Gründe für sein Asylbegehren hier in Deutschland vor.

 

Nachdem dieses Interview beim BAMF durchgeführt – und zur Vermeidung von Verwechslungen und Unstimmigkeiten – wieder in die Heimatsprache rückübersetzt wurde, erfolgt die Verteilung der Personen auf die Landkreise (siehe hierzu Frage 8).

 

Das Asylverfahren wird dann seitens des BAMF abschließend geprüft und das Ergebnis der Entscheidung zum Zwecke der Vollstreckung an die zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet.

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