Was muss ich noch berücksichtigen?

In der Vergangenheit gab es immer wieder Fragen von Pflegeeltern bezüglich der Mitteilungspflicht gegenüber dem Jugendamt. Vieles ist bereits im Pflegevertrag als mitteilungsbedürftig festgehalten worden.
Es gab und es wird vielleicht auch wieder besondere Ereignisse mit Ihrem Pflegkind geben, die erst einmal als nicht mitteilungswürdig angesehen werden, sich aber später als wichtig erweisen könnten.

Welche Situationen werden als mitteilungsbedürftig angesehen?
– ungeplante und geplante Klinikaufenthalte
– Unfälle jeglicher Art
– Entweichungen des Pflegekindes
– Begehung von Straftaten
– andauernde Lehr- und Schulbummelei, Verweigerung/Abbruch von Schule oder Lehre
– geplante Umschulungen, Schulstrafen
– plötzliche Meldung von Eltern/Verwandten, welche bisher keinen Kontakt hatten bzw. keine Rolle spielten

Pflegeeltern haben bei o. g. Ereignissen die Sozialarbeiter des Pflegekinderdienstes umgehend zu informieren, in dringenden Fällen eine Mitteilung an den Bereitschaftsdienst des Jugendamtes zu übermitteln oder über das Sekretariat eine Nachricht zu hinterlassen (Telefon 03876 713-255).
Außerhalb der Dienstzeiten ist eine Information über die Einsatzleitstelle des Landkreises unter der Telefonnummer 112 möglich, um den Bereitschaftsdienst des Jugendamtes um Rückruf zu bitten.

© Landkreis Prignitz 


Berliner Str. 49 -  19348 Perleberg -  Telefon: 03876 - 713-0  -   Fax: 03876 - 713-214
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