Kindertagespflegepersonen im Landkreis Prignitz

Die Kindertagespflege bietet Kindern grundsätzlich in den ersten drei Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden können. In einer Kindertagespflegestelle werden maximal fünf Kinder betreut. Die Betreuung kann im eigenen Haushalt bzw. im Haushalt der Personensorgeberechtigten/Eltern stattfinden. Das Brandenburger Kindertagesstättengesetz hat als möglichen Betreuungsort auch andere geeignete Räume außerhalb der eigenen Wohnung aufgenommen.

Der Landkreis ermöglicht grundsätzlich für die Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eine Betreuung durch Kindertagespflege, wenn Art und Umfang der Erfüllung dem Bedarf der Kinder entsprechen.

Auf der unten stehenden Karte sind die Kindertagespflegepersonen im Landkreis Prignitz nach Kommunen geordnet hinterlegt. Einige von ihnen stellen sich eingehender vor - folgen Sie einfach den weiterführenden Links.

PerlebergGroß PankowPritzwalkMeyenburgPutlitz-BergeKarstädtLenzen-ElbtalaueWittenbergeGumtowPlattenburgBad Wilsnack/Weisen

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