Inzidenz liegt bei 148,38/100 000 Einwohner

18.02.2021

Ab Montag Besuchsbeschränkungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Aktuell sind im Landkreis 291 Personen positiv auf das Covid-19-Virus getestet worden. Zum Vortag verzeichnet der Landkreis 15 neue laborbestätigte Fälle mehr. Seit Ausbruch der Corona-Krise registriert das Gesundheitsamt im Landkreis Prignitz damit 2324 Corona-Fälle. Davon gelten 1916 als genesen, also  15 mehr gegenüber gestern. Es sind zwei weiterere Erkrankte verstorben, damit erhöht sich die Zahl auf insgesamt 117. Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis aktuell bei 148,38/100.000 Einwohner.

Mit einer neuen
Allgemeinverfügung über Besuchsbeschränkungen in Einrichtungendes Gesundheits- und Sozialwesens reagiert der Landkreis auf das derzeitige Infektionsgeschehen. Demnach ist in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Pflegeeinrichtungen höchstens ein Besucher je Patient oder Bewohner wöchentlich an einem Termin zulässig. Sollten Einrichtungen im Zuge des Hausrechtes bereits weitergehende Maßnahmen getroffen haben, bzw. für die Zukunft treffen wollen, bleiben diese unberührt. Medizinische, therapeutische oder sterbebegleitende Besuche bleiben im Einzelfall zulässig. Diese Allgemeinverfügung tritt am kommenden Montag, 22. Februar, in Kraft und gilt vorerst bis zum 7. März 2021. Sie ist auf der Internetseite und im Amtsblatt des Landkreises Prignitz veröffentlicht.

Der Vorsitzende des Kreistages Harald Pohle, Landrat Torsten Uhe und der Vorsitzende der Kreisarbeitsgemeinschaft Prignitz des Städte- und Gemeindebundes Oliver Hermann haben sich mit einem Schreiben an den Ministerpräsidenten Dietmar Woidke in Vorbereitung der nächsten Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten gewandt.

Sie bekräftigen darin, dass sie seine Bemühungen, landeseinheitliche Öffnungsschritte umzusetzen, unterstützen. Das heißt, dass der dann zu grundliegende Inzidenzwert auf das gesamte Land Brandenburg Anwendung finden soll, unabhängig vom jeweiligen Inzidenzwert eines einzelnen Landkreises. „Ein Flickenteppich ist zu verhindern“, heißt es in dem Schriftstück.

Als Begründung wird angeführt, dass nur so ein ansonsten stattfindender Einkaufs- und Gaststättentourismus, verbunden mit der Gefahr weiterer Infektionen, verhindert werden kann. Eine Möglichkeit wäre darüber hinaus, dass das Land Brandenburg wie bei der zum 22. Februar stattfindenden Öffnung der Grundschulen, auf die Vorgabe eines Inzidenzwertes gänzlich verzichtet, so die Unterzeichner des Schreibens.

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